Anerkennung von Bildungsabschlüssen in Deutschland

 

Sie haben einen ausländischen Schul-, Berufs- oder Hochschulabschluss und möchten in Deutschland studieren oder arbeiten?

Hier stellen sich viele Fragen: Wird mein Abitur oder mein Studium in Deutschland anerkannt? Kann ich in meinem Beruf in Deutschland arbeiten? Muss ich meinen Beruf oder Abschluss in Deutschland anerkennen lassen? Kann ich eine Anerkennung aus dem Ausland vornehmen? Wo und wie beantrage ich eine Anerkennung?

 

Schulabschlüsse

Sie haben ein Abitur oder einen anderen Schulabschluss außerhalb Deutschlands erworben?

Wenn Sie einen Schulabschluss in Deutschland anerkennen lassen möchten, sind die Zeugnisanerkennungsstellen der Bundesländerzuständig. Diese Stellen prüfen, ob Ihr Schulabschluss mit dem deutschen Schulabschluss gleichzertig ist und stellen dann eine Bescheinigung über die Gleichwertigkeit aus.

Damit können Sie sich für eine Berufsausbildung in Deutschland bewerben.

Die zuständigen Anerkennungsstellen finden Sie in der Datenbank Anabin, der Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter der Rubrik ‚Anerkennungs- und Beratungsstellen in Deutschland‘. Natürlich müssen dabei Anträge gestellt, Dokumente übersetzt und eingereicht werden. Wir beraten Sie gerne, wie Sie am besten vorgehen. Wir vermitteln Übersetzer und begleiten Sie auch persönlich zu den jeweiligen Behörden.

 

Hochschulzulassung

Sie möchten in Deutschland an einer Fachhochschule, Hochschule oder Universität ein Studium beginnen?

Hier entscheidet die jeweilige Hochschule, ob ihr Schulabschluss die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. In der Datenbank Anabin finden sie unter ‚Schulabschlüsse mit Hochschulzugang‘ eine Liste aller ausländischen Abschlüsse, die Sie zu einem Hochschulstudium berechtigen. Zudem gibt es dort Informationen über alternative Anforderungen, wenn Ihr Schulabschluss nicht ausreicht.

Auch hier sind

  • Anträge auf Deutsch
  • autorisierte Übersetzungen und
  • weitere Dokumente

erforderlich. Wir beraten und unterstützen Sie gerne!

 

Hochschulabschlüsse

Sie haben einen ausländischen Hochschulabschluss? Hier besteht die Möglichkeit, von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) eine Zeugnisbewertung vornehmen zu lassen. Die Zeugnisbewertung ist ein offizielles Dokument, das Ihre Qualifikation sowie berufliche und akademische Verwendungsmöglichkeiten beschreibt. Sie können Sie bei einem Arbeitgeber mit den Bewerbungsunterlagen zur Orientierung vorlegen. Es ist eine Einstufung, aber keine Anerkennung Ihres Hochschulabschlusses.

 

Berufsabschlüsse

In Deutschland wird grundsätzlich zwischen

  • reglementierten und
  • nicht reglementierten Berufen

unterschieden. Reglementiert bedeutet, dass eine staatliche Annerkennung des Berufsabschlusses erfolgen muss. Zu den reglementierten Berufen zählen vor allem Berufe im Gesundheitswesen, Lehre und Unterricht sowie Beamtentätigkeiten. Auskunft, ob Ihr Beruf reglementiert ist oder nicht, erteilt das Portal www.anerkennung-in-deutschland.de.

 

Nicht reglementierte Berufe

Die meisten Berufe in Deutschland sind nicht reglementiert. Bei einem nicht reglementierten Beruf können Sie sich auf dem deutschen Arbeitsmarkt ohne Anerkennung bewerben. Häufig ist eine Annerkennung aber hilfreich, da Sie dann mit deutschen Bewerbern im Bewerbungsverfahren gleichgestellt sind.

 

Reglementierte Berufe

Wenn Sie einen ausländischen Berufsabschluss für einen reglementierten Beruf besitzen, müssen Sie diesen zwingend in Deutschland anerkennen lassen, um in Ihrem Beruf in Deutschland arbeiten zu können.

Sie können Ihren Beruf anerkennen lassen, auch wenn Sie noch nicht in Deutschland leben. Wichtig ist dabei, ob Sie Ihren Berufsabschluss in einem EU-Mitgliedsland oder außerhalb der EU erworben haben. Für Abschlüsse innerhalb der EU ist das Verfahren einfacher. Sie müssen bei Anerkennungsverfahren mit einer Dauer von 4 Monaten rechnen, nachdem Sie alle nötigen Dokumente abgegeben haben. Wo und wie Sie die Anerkennung beantragen, welche Dokumente Sie vorlegen müssen und wieviel das Verfahren kostet, finden Sie im Portal www.anerkennung-in-deutschland.de. Entscheidend ist, wo in Deutschland Sie arbeiten wollen, da die einzelnen Bundesländer unterschiedliche Regelungen und zuständige Behörden haben. Wir empfehlen daher, sich vor dem Anerkennungsverfahren in einer IQ Fachstelle für Beratung und Qualifizierung (www.netzwerk-iq.de) beraten zu lassen.

Wer keine Abschlüsse hat oder sie nicht nachwesen kann, kann sich an check.work wenden oder bei der Arbeitsagentur einen berufspsychologischen Test (Myskills) ablegen.

 

Wir unterstützen Sie

Wir wissen aus Erfahrung, dass alle diese Anerkennungsverfahren mit beträchtlichem Aufwand und Kosten verbunden sind. Als Kenner der Situation von Ort können Sie uns diese Verfahren anvertrauen und so Zeit und persönlichen Aufwand sparen. Vor allem können wir effizient und zielgerichtet den Prozess vor Ort begleiten und mit den Anerkennungsstellen kommunizieren. Als besonderen Standortvorteil können wir Ihnen anbieten, hier in Bonn bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) persönlich für Sie vorzusprechen.

Wir unterstützen Sie auch gerne durch die Beantragung von Visa, Wohnungssuche, Suche von Schulen und Kinderbetreuung, Anmeldung im Einwohnermeldeamt und bei der Anmeldung Ihres Autos oder der Umschreibung Ihres Führerscheins.

 

Kontaktieren Sie uns gerne, wir stehen Ihnen bei allen Schritten zur Seite!