Dauerhaft leben in Deutschland mit der Niederlassungserlaubnis

Wenn Expats nach Deutschland ziehen, wollen sie häufig gar nicht mehr gehen. Wer dauerhaft bleiben möchte, benötigt dafür jedoch einen unbefristeten Aufenthaltstitel. Die Niederlassungserlaubnis ist ein solcher Aufenthaltstitel. Sie eröffnet ihrem Besitzer zahlreiche neue Perspektiven. So kann dieser mit seiner Familie uneingeschränkt in Deutschland leben und einen Job seiner Wahl ausüben. Was die Niederlassungserlaubnis überhaupt ist, wie sie sich von anderen Aufenthaltstiteln unterscheidet und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um eine Niederlassungserlaubnis ausgestellt zu bekommen, erläutern wir in diesem Blogbeitrag.

Welche Aufenthaltstitel gibt es in Deutschland?

Ausländische Bürger benötigen für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet einen Aufenthaltstitel. Das Aufenthaltsgesetz unterscheidet dabei grundsätzlich in sieben verschiedene Arten:

  • das Visum
  • die Aufenthaltserlaubnis
  • die Blaue Karte EU
  • die ICT-Karte
  • die Mobile-ICT-Karte
  • die Niederlassungserlaubnis
  • die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU

Abgesehen von der Niederlassungserlaubnis und der Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU handelt es sich dabei um befristete Aufenthaltserlaubnisse. Diese müssen folglich immer wieder verlängert werden, wenn man sich dauerhaft in Deutschland aufhalten will. Angehörige der EU und des EWR benötigen keinen Aufenthaltstitel, um in Deutschland leben und arbeiten zu können. Sie dürfen sich grundsätzlich drei Monate und wenn sie die Voraussetzungen für die europäische Freizügigkeit erfüllen auch unbefristet im Bundesgebiet aufhalten.

Was ist die Niederlassungserlaubnis?

Bei der Niederlassungserlaubnis handelt es sich um einen unbefristeten Aufenthaltstitel. Sie gilt deshalb gemeinsam mit der Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU als die rechtlich stärkste Form der sieben Arten von Aufenthaltstiteln. Seit dem 1. Januar 2005 kann jeder Bürger, der nicht dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört, unter bestimmten Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis erwerben. Diese berechtigt ihn dazu, als Arbeitnehmer oder auch als Selbstständiger eine Erwerbstätigkeit in Deutschland auszuüben.

Für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis werden Gebühren fällig, die je nach Tätigkeitsgruppe variieren können. In der Regel belaufen sie sich auf 113 Euro. Ein Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis muss bei der Ausländerbehörde eingereicht werden.

Welche Voraussetzungen müssen für den Erhalt erfüllt sein?

Für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis müssen gemäß §9 AufenthG verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Das umfasst im Wesentlichen die folgenden Punkte:

  • Seit fünf Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis
  • Sicherung des Lebensunterhalts ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel
  • Mindestens 60 Monate Zahlung von Pflichtbeiträgen oder freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung
  • Ausreichende Deutschkenntnisse (B1-Niveau des GER)
  • Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland (nachweisbar durch den Test „Leben in Deutschland“)
  • Ein seiner Qualifikation angemessener Arbeitsplatz
  • Nachweislich genügend Wohnraum für sich und seine Familienangehörigen

Welche Sonderregelungen gelten?

Die genannten Voraussetzungen beziehen sich auf sogenannte Fachkräfte. Gemeint sind damit Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder einer akademischen Ausbildung. Für einige Personengruppen gelten jedoch Sonderregelungen, die einen erleichterten Zugang für den Erhalt der Niederlassungserlaubnis ermöglichen. Das betrifft im Wesentlichen die folgenden Personengruppen:

  • Inhaber einer Blauen Karte EU
  • Hochqualifizierte
  • Absolventen deutscher Hochschulen
  • Selbstständige

So müssen z.B. Absolventen eines Studiums oder einer Berufsausbildung in Deutschland den Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nur über zwei Jahre nachweisen können und sie müssen auch nur über 24 Monate in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Für hochqualifizierte Fachkräfte ist die Erteilung der Niederlassungserlaubnis im Einzelfall sogar ohne vorherigen Mindestaufenthalt möglich. Dafür müssen diese lediglich eine akademische Ausbildung nachweisen können und dazu in der Lage sein, sich ohne große Probleme in die deutschen Lebensverhältnisse zu integrieren.

Sie haben Fragen zu Visa und Aufenthaltstitel? Wir helfen Ihnen gern!

Die deutsche Bürokratie ist ausgesprochen kompliziert und gerade für ausländische Staatsbürger nicht leicht zu durchschauen. Das zeigt sich schon allein darin, dass es hierzulande sieben unterschiedliche Arten an Aufenthaltstiteln gibt. Wenn Sie sich unsicher sind, welcher Aufenthaltstitel für Sie der richtige ist oder Sie eine Niederlassungserlaubnis für Ihren dauerhaften Aufenthalt in Deutschland erwerben möchten, hilft HereLocation Ihnen gerne weiter. Wir stehen Ihnen mit unseren Relocation Services nicht nur vor Ihrem Transfer nach Bonn, sondern auch noch danach jederzeit beratend zur Seite. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie sich für unsere Leistungen interessieren oder noch Fragen zum Thema haben. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!