Visa Arten und Aufenthaltstitel

Ein Problem, das viele Transferees vor besondere Herausforderungen stellt, ist der Visa Antrag. Jeder Staat nutzt unterschiedliche Visa Arten, um Einreisende je nach Reiseabsicht in verschiedene Kategorien einzuteilen. So brauchen Fachkräfte ein anderes Visum als Studenten, um nach Deutschland einreisen zu dürfen, und auch bei Arbeitssuchenden wird unterschieden, über welchen Berufsabschluss diese verfügen.  Die verschiedenen Visa Arten sind an unterschiedliche Bedingungen, die für den Erhalt erfüllt werden müssen, geknüpft. Wir stellen Ihnen die verschiedenen Visa Arten vor, klären den Unterschied zwischen Visa und Aufenthaltstitel und erklären, wie Sie Ihr Visum beantragen können.

Wer braucht ein Visum?

Wer nach Deutschland reist, um Urlaub zu machen, kommt in der Regel mit einem Touristenvisum aus, das einem bei Einreise automatisch ausgestellt wird und dazu berechtigt, sich bis zu 90 Tage im gesamten Schengen-Raum zu bewegen. Auch Staatsangehörige der meisten EU-Mitgliedsstaaten und Schengen-Länder benötigen für ihren Aufenthalt in Deutschland kein Visum. Das gilt sogar, wenn diese hierzulande eine Berufstätigkeit ausüben wollen.

Für alle anderen Staatsangehörigen gilt grundsätzlich, dass diese noch vor ihrer Einreise nach Deutschland ein Visum beantragen müssen.

Ausnahmen gelten für Staatsangehörige der folgenden Länder:

  • Australien
  • Israel
  • Japan
  • Kanada
  • Neuseeland
  • Südkorea
  • USA

Diese können ihr Visum auch nach der Einreise in Deutschland beantragen. Dazu müssen sie die zuständige Ausländerbehörde am vorgesehenen Aufenthaltsort konsultieren.

Welche Aufenthaltstitel gibt es?

Sogenannte Drittstaatsangehörige müssen für ihren Aufenthalt in Deutschland einen Aufenthaltstitel beantragen, wenn sie sich länger als 90 Tage im Land aufhalten wollen. Dabei wird grundsätzlich zwischen befristeten und unbefristeten Aufenthaltstiteln unterschieden. Als unbefristete Aufenthaltstitel  gelten lediglich die Niederlassungserlaubnis und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU. Während die Niederlassungserlaubnis sich auf das Bundesgebiet beschränkt, berechtigt die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ihren Inhaber sogar dazu, sich innerhalb der EU dauerhaft und unbefristet aufzuhalten und frei zu bewegen.

Befristete Aufenthaltstitel sind mit einem Gültigkeitsdatum versehen und können nach Ablauf dieses Datums unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden. Dazu zählen:

  • Blaue Karte EU
  • ICT-Karte
  • Mobiler-ICT-Karte
  • Aufenthaltserlaubnis
  • Visum

Visa Arten und Kategorien

Auch das Visum zählt zu den befristeten Aufenthaltstiteln. Dabei wird nochmals in verschiedene Visa Arten unterschieden. Die wichtigsten Visa Arten sind:

  • Visum der Kategorie A: Flughafentransitvisum
  • Visum der Kategorie C: Besuchsvisum
  • Visum der Kategorie D: Nationales Visum

Während Visa der Kategorie C zu einem kurzfristigen Aufenthalt bis 90 Tage berechtigen, wird das nationale Visum der Kategorie D für längerfristige Aufenthalte erteilt. Es wird bestimmten Personen bewilligt, die in einem Schengen-Land studieren, arbeiten oder sich dauerhaft dort aufhalten wollen. Detaillierte Informationen zu den verschiedenen Visa Arten finden Sie auf der Seite von SchengenVisaInfo, die den Usern in sechs verschiedenen Sprachen zur Verfügung steht.

Ehegatten- und Familiennachzug

Wenn Sie Ihre Familie mit nach Deutschland bringen möchten, steht dem grundsätzlich nichts im Wege. Für den Ehegattennachzug müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein. So müssen Sie selbst im Besitz einer Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis bzw. einer Blauen Karte EU sein. Sie sollten genügend Wohnraum in Deutschland vorweisen können und über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um den Lebensunterhalt aller Familienmitglieder zu sichern.

In einigen Fällen müssen die nachziehenden Ehepartner zumindest grundlegende Deutschkenntnisse nachweisen, um sich in ihrem Empfängerland von Anfang an verständigen zu können. Das gilt nicht, wenn Sie selbst eine Blaue Karte EU haben, als Hochqualifizierte*r oder Forscher*in in Deutschland arbeiten oder Sie bzw. Ihr Ehegatte Staatsangehöriger der Länder sind, in denen ein Visum erst nach Einreise in Deutschland beantragt werden muss. Auch wenn der begleitende Ehepartner selbst über einen Hochschulabschluss verfügt, müssen Grundkenntnisse der deutschen Sprache nicht vorhanden sein.

Wenn Sie und Ihr Ehepartner eine gültige Aufenthaltserlaubnis für Deutschland haben, dürfen auch Ihre minderjährigen Kinder im Sinne des Kindernachzugs nach §32 AufenthG nach Deutschland kommen. Das gilt auch für Alleinerziehende, wenn sie dafür das Einverständnis des zweiten sorgeberechtigten Elternteils eingeholt haben.

So beantragen Sie Ihr Visum

Für die Einreise nach Deutschland benötigen Sie ein Visum. Dieses können Sie bei bei der deutschen Botschaft bzw. dem Generalkonsulat in Ihrem Heimatland beantragen. Füllen Sie dazu das Antragsformular aus und bringen Sie es ausgedruckt zusammen mit den anderen erforderlichen Unterlagen (Reisepass, biometrisches Passfoto, anerkannte Ausbildung, konkretes Arbeitsplatzangebot) zu Ihrem Termin mit. Nach positiver Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie von der Auslandsvertretung Ihren Pass mit dem Visum zurück. Nach der Einreise in Deutschland müssen Sie dann Ihren Aufenthaltstitel bei der örtlichen Ausländerbehörde beantragen.

Wenn Sie Unterstützung bei der Beantragung Ihres Aufenthaltstitels benötigen oder sich nicht sicher sind, welches Visum für Sie infrage kommt, helfen wir Ihnen gerne. HereLocation begleitet Sie zu sämtlichen Behördengängen und unterstützt Sie tatkräftig bei der Erledigung aller adminstrativer Tätigkeiten. Kontaktieren Sie uns jetzt, wenn Sie Hilfe bei dem Visa Antrag benötigen oder sich für unsere weiteren Relocation Services interessieren. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!