Relocation nach Deutschland infolge des Brexit
Die Ungewissheit über den EU-Austritt Großbritanniens hält weiter an und sorgt auch in den kommenden Monaten noch für Unruhe. Kein Wunder, schließlich würde ein Ausstieg des Vereinigten Königreichs aus der EU weitreichende Konsequenzen haben. Diese würden vorrangig Großbritannien selbst treffen, aber auch die Länder der Europäischen Union müssen mit wirtschaftlichen Einbußen rechnen. Die Unsicherheit der britischen Arbeitnehmer, die im Zuge einer Expatriation derzeit im EU-Ausland tätig sind, ist groß. Und auch deutsche Beschäftigte, die im Vereinigten Königreich arbeiten, fürchten um ihren Arbeitsplatz. Im heutigen Blog-Beitrag erfahren Sie, was Sie zur Relocation von Mitarbeitern im Zuge des Brexit wissen müssen und was sich mit dem EU-Austritt des Vereinigten Königreichs ändern wird.
Der Brexit – Ein kurzer Überblick
Beim Brexit handelt es sich um einen der größten Einschnitte in der Geschichte der Europäischen Union. Kommt es tatsächlich zum Brexit, wäre Großbritannien das erste Land, das die EU wieder verlassen hat. Ihren Anfang nahm diese Entwicklung am 23. Juni 2016, als die britische Bevölkerung im Rahmen eines EU-Mitgliedschaftsreferendums über den weiteren Verbleib Großbritanniens in der Europäischen Union abstimmte. Obwohl zuvor kaum jemand damit rechnete, kam es dabei tatsächlich zu einer knappen Mehrheit der Brexit-Befürworter (51,89%).
Der daraufhin einsetzende Austrittsprozess unter Leitung der damaligen britischen Premierministerin Theresa May hätte, da kein konkretes Austrittsdatum fixiert wurde, ursprünglich mit dem EU-Austritt des Vereinigten Königreichs am 29. März 2019 enden sollen. Da Großbritannien es jedoch verpasste, rechtzeitig einen geregelten Ausstieg auszuhandeln und diesen immer wieder verschob, wurde dem Land nun eine letzte Fristverlängerung gewährt. Demzufolge soll der Brexit spätestens am 31. Januar 2020 erfolgen.
Auslandsentsendungen von Mitarbeitern in Zeiten des Brexit
Gerade innerhalb der EU ist es gang und gäbe, Mitarbeiter für einen begrenzten Zeitraum in eine Zweigniederlassung im EU-Ausland zu entsenden. Mit dem drohenden Brexit ist insbesondere bei britischen Unternehmen der Wunsch groß, Niederlassungen in EU-Ländern zu errichten, um auch in Zukunft wie gewohnt in der EU agieren zu können. Damit sind unweigerlich auch Auslandsentsendungen von Mitarbeitern verbunden. Bislang war es britischen Unternehmen möglich, ihre Arbeitnehmer ohne großen bürokratischen Aufwand im EU-Ausland zu beschäftigen. Dazu war lediglich eine Anmeldung des neuen Wohnsitzes in Deutschland erforderlich. Mit dem endgültigen Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU sind diese Zeiten vorbei. Dann benötigt jeder Brite, der in einem EU-Land arbeiten will, einen Aufenthaltstitel.
Schon in Deutschland? Keine Panik!
Briten, die bereits im Zuge einer Auslandsentsendung in Deutschland beschäftigt sind, müssen das Land nun aber nicht Hals über Kopf verlassen, weil sie noch keinen Aufenthaltstitel haben. Die EU gewährt diesen Menschen eine großzügige Übergangsfrist von neun Monaten, innerhalb derer sie einen Aufenthaltstitel beantragen müssen. Das kann direkt in Deutschland geschehen. Ein Besuch bei der deutschen Botschaft in Großbritannien ist dafür nicht extra erforderlich. Als professioneller Relocation Service unterstützt HereLocation Sie gerne bei der Beantragung Ihres Aufenthaltstitels. Wir klären für Sie, unter welchen Voraussetzungen das möglich ist und welche Dokumente Sie dafür benötigen. Gerne begleiten wir Sie direkt zu Ihrem Termin, um etwaige Sprachprobleme von Vornherein auszuschließen.
Bei noch ausstehender Relocation ist schnelles Handeln gefragt
Wer noch nicht in Deutschland gemeldet ist, aber in naher Zukunft hier arbeiten will, sollte die Relocation und dabei insbesondere die Anmeldung des Wohnsitzes schnellstmöglich nachholen. Für Briten, die noch nicht in Deutschland gemeldet sind, genügt im Falle des Brexit nämlich nicht nur ein Aufenthaltstitel, um in Deutschland leben und arbeiten zu dürfen. Dann gelten für Briten die gleichen Rechte und Gesetze wie für andere Bürger aus Nicht-EU-Staaten. Erwerbstätige benötigen dann eine Arbeitserlaubnis von der Agentur für Arbeit, deren Beantragung recht langwierig und kompliziert ist. Dann könnte es gerade für Erwerbstätige aus Mangelberufen deutlich schwieriger werden, in Deutschland zu arbeiten. Einfacher haben es da qualifizierte Fachkräfte, die einen der Berufe ausüben, in denen hierzulande Fachkräftemangel herrscht. Diese können nämlich die EU Bluecard beantragen, mit der man vergleichsweise schnell und unbürokratisch an eine Arbeitsgenehmigung in Deutschland gelangt.
Relocation nach Deutschland? HereLocation hilft
Der drohende Brexit versetzt Arbeitnehmer, die im Zuge einer Expatriation nach Großbritannien versetzt, und solche, die von der Insel ins EU-Ausland entsendet wurden, in große Unsicherheit. Unternehmen sollte daran gelegen sein, ihre Beschäftigten umfassend zu den Folgeschritten zu beraten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, damit mit dem Erwerb des Aufenthaltstitels alles glatt läuft. HereLocation übernimmt diese Aufgabe gerne für Sie. Mit unseren Leistungen richten wir uns nicht nur an britische Staatsbürger, die noch vor dem Brexit eine Relocation nach Deutschland planen, sondern auch an Deutsche, die derzeit noch in Großbritannien tätig sind und die Repatriation rechtzeitig vollziehen wollen. Gerne erstellen wir Ihnen ein kostenloses, garantiert unverbindliches Angebot, das individuell auf Ihre Bedürfnisse angepasst ist. Wir freuen uns auf Sie!